Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6neu
Artikel 6 – Maßnahmen, um der Nachfrage entgegenzuwirken
a) Forschung zu bewährten Praktiken, Methoden und Strategien;
b) die Schärfung des Bewusstseins für die Verantwortung und wichtige Rolle, die den Medien und der Zivilgesellschaft dabei zukommt, die Nachfrage als eine der Grundursachen des Menschenhandels zu erkennen;
c) gezielte Informationskampagnen, erforderlichenfalls unter Einbeziehung von - unter anderem - Behörden und politischen Entscheidungsträgern;
d) vorbeugende Maßnahmen einschließlich in den Schulunterricht einbezogener Erziehungsprogramme für Bubennd Mädchen, in denen die Unannehmbarkeit und die verheerenden Folgen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie die Bedeutung der Gleichstellung von Mann und Frau und der Würde und Unversehrtheit des Menschen vermittelt werden.