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Fassungsvergleich zu Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 136/2012 Art. 6↗RIS↗
ABSCHNITT III
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 6
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind mit Ausnahme von Artikel 5 unkündbar.
Schlagworte
Übergangsbestimmung