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Fassungsvergleich zu Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung von behördlichen Aufsichtsfunktionen und -aufgaben (Russische F) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.11.2012 · idF BGBl. III Nr. 123/2013 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Eine beglaubigte Abschrift dieses Übereinkommens in englischer Sprache ist an Bord jedes Luftfahrzeuges, auf das dieses Übereinkommen Anwendung findet, mitzuführen.