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Fassungsvergleich zu Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Tadschikistan - Protokoll 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 255/2013 Art. 6↗RIS↗
ARTIKEL 6
Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, nieder-ländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und tadschikischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu Brüssel am vierundzwanzigsten Juni zweitausendacht.