Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 20.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 1/2014 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die Gewährung von Förderungen erfolgt auf der Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 148/1985 in der geltenden Fassung, wobei hiefür ein entsprechender Vertrag gemäß dem genannten Bundesgesetz abzuschließen ist. Bei der Gewährung von Förderungen sind die einschlägigen Gesetze und Richtlinien, insbesondere das Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 in der jeweils geltenden Fassung, sowie die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 51/2004 in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten.