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Fassungsvergleich zu Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.08.2014 · idF BGBl. III Nr. 115/2014 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive der Organisation und allgemein alle Dokumente, die in ihrem Eigentum oder Besitz stehen, sind unverletzlich.