Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen im Falle von Evakuierungen aus Drittländern (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen im Falle von Evakuierungen aus Drittländern (Zypern) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.2014 · idF BGBl. III Nr. 162/2014 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Die Verteidigungsministerien der Vertragsparteien treffen Absprachen über Einzelheiten zur Durchführung zu diesem Abkommen.