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Fassungsvergleich zu Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Thimphu (Schweiz) 1
Art. 6neu
in Kraft ab 01.04.2015 · idF BGBl. III Nr. 13/2015 Art. 6↗RIS↗
Artikel 6
Zusammenarbeit und Ressourcen
Die zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden nehmen die Tätigkeiten zur Durchführung dieser Vereinbarung selbständig und ohne Unterstützung von durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellten Mitarbeitern vor.