Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz
1§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
Zollbefreiung
8.
Administrative, technische und wissenschaftliche Materialien, die von ICPO-INTERPOL für die 45. Europäische Regionalkonferenz zur Verfügung gestellt werden, sowie Publikationen von ICPO-INTERPOL und andere amtliche Dokumente, die für ihre Arbeit benötigt werden, sowie die üblichen Geschenke des ICPO-INTERPOL Generalsekretärs oder der Vertreter der Organisation und die üblichen Geschenke für diese während der 45. Europäischen Regionalkonferenz, sind von Einfuhrzöllen und direkten Steuern befreit. ICPO-INTERPOL wird jene dieser Materialien, Publikationen und Geschenke wieder ausführen, die bei Ende der 45. Europäischen Regionalkonferenz nicht genutzt oder nicht verteilt wurden.