Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 6 § 9neu
Artikel VI
§ 9.
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Landesverteidigung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
Geschehen in Wien, am 25. April 1988