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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam 1
Art. 60neu
in Kraft ab 01.10.2016 · idF BGBl. III Nr. 207/2016 Art. 60↗RIS↗
ARTIKEL 60
Räumlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für das Gebiet, in dem der Vertrag über die Europäische Union angewandt wird, nach Maßgabe dieses Vertrages einerseits und für das Hoheitsgebiet der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits.