Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F) 1
Art. 61neu
in Kraft ab 09.03.1994 · idF BGBl. Nr. 544/1990 Art. 61↗RIS↗
Artikel 61
Die Vertragsparteien bemühen sich, die Bedingungen für den Aufenthalt und die Tätigkeit der gemäß diesem Übereinkommen ausgetauschten Personen weiter zu verbessern.