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Fassungsvergleich zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien 1
Art. 61neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 61↗RIS↗
ARTIKEL 61
Energie und Bergbau
Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Energie und Bergbau ist
a)
die Modernisierung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um die Regulierung der Tätigkeiten und die Förderung von Investitionen zu gewährleisten;
b)
die technische und technologische Modernisierung der Energie- und Bergbauunternehmen, um sie auf die Anforderungen der Marktwirtschaft und auf den Wettbewerb vorzubereiten;
c)
der Ausbau der Partnerschaft zwischen algerischen und europäischen Unternehmen bei Exploration, Erzeugung, Umwandlung, Bereitstellung und Energie- und Bergbaudiensten.
Die vorrangigen Bereiche der Zusammenarbeit sind
–
die Anpassung der Einrichtungen und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten im Energie- und Bergbausektor an die Regeln der Marktwirtschaft durch technische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
–
die Unterstützung der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen des Energie- und Bergbausektors;
–
der Ausbau der Partnerschaft auf den Gebieten
– Exploration, Förderung und Umwandlung von Öl,
– Erzeugung von Strom,
– Verteilung von Erdölerzeugnissen,
– Herstellung von Ausrüstung und Bereitstellung von Dienstleistungen für die Herstellung von Energieerzeugnissen,
– bessere Nutzung des Bergbaupotenzials und Umwandlung;
–
die Erleichterung der Durchleitung von Gas, Öl und Strom;
–
die Unterstützung der Modernisierung und des Ausbaus der Energieversorgungsnetze und ihres Verbunds mit den Netzen der Gemeinschaft;
–
die Einrichtung von Datenbanken in den Bereichen Energie und Bergbau;
–
die Unterstützung und Förderung von Privatinvestitionen in den Energie- und Bergbausektor;
–
die Umwelt, die Förderung der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz;
–
die Förderung des Technologietransfers im Energie- und Bergbausektor.