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Fassungsvergleich zu 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) 1
Art. 62neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 62↗RIS↗
Artikel 62
Mit dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens tritt das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über kulturelle Zusammenarbeit, das am 13. Juli 1987 *) in Wien unterzeichnet wurde, außer Kraft.
Geschehen zu Kairo, am 10. März 1992 in zwei Urschriften in englischer Sprache.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 412/1987