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Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Vietnam 1
Art. 64neu
in Kraft ab 01.10.2016 · idF BGBl. III Nr. 207/2016 Art. 64↗RIS↗
ARTIKEL 64
Notifikationen
Die Notifikationen nach Artikel 63 sind an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bzw. das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Vietnams zu richten.