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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon 1
Art. 66neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 66↗RIS↗
ARTIKEL 66
Die Kooperationsprogramme können in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den in dem betreffenden Bereich tätigen internationalen Organisationen durchgeführt werden.