Änderungen zwischen den Fassungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
1§ 0↗RIS↗
Art. 67neu
TITEL VIII
ZUSAMMENARBEIT BEI DER VERHÜTUNG VON STRAFTATEN UND BEI DER VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG DER ILLEGALEN EINWANDERUNG
ARTIKEL 67
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Wirtschaftsstraftaten einschließlich Korruption,
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illegale Geschäfte mit Waren einschließlich Industriemüll und Waffen,
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Fälschung.
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Konzeption innerstaatlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Verhütung von Straftaten,
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Einrichtung von Informationszentren,
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Erhöhung der Effizienz der Einrichtungen, die mit der Verhütung von Straftaten befasst sind,
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Ausbildung des Personals und Ausbau der Forschungsinfrastruktur,
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Ausarbeitung von für beide Seiten annehmbaren Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten.