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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 67neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 67↗RIS↗
KAPITEL 12
LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
ARTIKEL 67
Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums zusammen, insbesondere durch eine fortschreitende Konvergenz der Politik und der Rechtsvorschriften.