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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 22.07.1972 · idF BGBl. Nr. 369/1972 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen gilt sinngemäß auch für alle Beauftragten der gemäß Artikel 1, Absatz 4 notifizierten Organisation und/oder Dienststelle, die zur Vorbereitung und Unterstützung der österreichischen Entwicklungshelfer bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach Sambia entsandt werden.