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Fassungsvergleich zu Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Laboratorien in Seibersdorf (IAEO) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 326/1985 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Die rechtlichen Beziehungen zwischen der IAEO und der Republik Österreich hinsichtlich der Laboratorien werden, soweit sie nicht durch dieses Abkommen geregelt sind, durch das Amtssitz-Abkommen geregelt.