Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.07.1986 · idF BGBl. Nr. 368/1986 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL VII
Schlußbestimmungen
1. Dieses Abkommen kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung abgeändert werden.
2. Dieses Abkommen tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung durch die Vereinten Nationen und die Regierung in Kraft und bleibt gültig während der Dauer der Konferenz und für jene Zeit danach, die zur Abwicklung aller mit der Konferenz zusammenhängenden Angelegenheiten erforderlich ist.
Unterzeichnet am 20. Juni 1986 und 1. Juli 1986 in New York.