Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Wechselprivatrechts××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Wechselprivatrechts 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1934 · idF BGBl. Nr. 289/1932 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7.
Das Recht des Zahlungsortes bestimmt, ob die Annahme eines gezogenen Wechsels auf einen Teil der Summe beschränkt werden kann und ob der Inhaber verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, eine Teilzahlung anzunehmen.
Dasselbe gilt für die Zahlung bei einem eigenen Wechsel.