Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Maßnahmen zur Wiederherstellung der österreichischen bürgerlichen Rechtspflege××

Änderungen zwischen den Fassungen

Maßnahmen zur Wiederherstellung der österreichischen bürgerlichen Rechtspflege 1
Art. 7neu
in Kraft ab 13.10.1945 · idF StGBl. Nr. 188/1945 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII.
In den im Artikel I unter A) bis C) und E) angeführten Gesetzen und Verordnungen treten an die Stelle der dort vorgesehenen Beträge in Schillingen gleich hohe Beträge in Reichsmark.