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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (BRD) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1960 · idF BGBl. Nr. 27/1960 Art. 7↗RIS↗
Vollstreckung von Kostenentscheidungen
Artikel 7
Der Antrag, auf Grund einer Entscheidung über die Prozeßkosten nach den Artikeln 18 und 19 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 die Exekution zu bewilligen (eine Entscheidung über die Prozeßkosten nach den Artikeln 18 und 19 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 für vollstreckbar zu erklären), kann von dem Berechtigten bei dem zuständigen Gericht unmittelbar gestellt werden.