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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Anerkennungsprotokoll (EPÜ) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Gerichte der Vertragsstaaten, die mit Klagen nach Artikel 1 befaßt werden, prüfen ihre Zuständigkeit nach den Artikeln 2 bis 6 von Amts wegen.