Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale 1
Art. 7neu
in Kraft ab 06.08.1982 · idF BGBl. Nr. 335/1982 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Übereinkommen darf in keiner Weise als Beschränkung des Rechtes eines Vertragsstaats auf Anwendung seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Monopolmißbräuchen ausgelegt werden.