Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Dieses Übereinkommen darf in keiner Weise als Beschränkung des Rechtes eines Vertragsstaats auf Anwendung seiner innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Monopolmißbräuchen ausgelegt werden.