Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters 1
Art. 7neu
in Kraft ab 12.06.1958 · idF BGBl. Nr. 180/1958 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, alle Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Verhandlungswege oder durch ein Vergleichsverfahren zu regeln, und zwar unbeschadet früherer vertraglicher Bestimmungen, die sie allenfalls zur Regelung der zwischen ihnen auftretenden Streitfälle getroffen haben.