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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens 1
Art. 7neu
in Kraft ab 07.12.1975 · idF BGBl. Nr. 591/1975 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL VII
Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen in Lusaka, am 8. Oktober 1975 in zwei Urschriften in englischer Sprache.