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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Nachlaß- und Erbschaftsteuern (Schweiz) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 04.12.1974 · idF BGBl. Nr. 63/1975 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Das nicht nach den Artikeln 4, 5 und 6 zu behandelnde Vermögen darf nur in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte.