Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 7neu
Artikel 7
Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik betrachtet die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Ansprüche sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche und Ansprüche von tschechoslowakischen Personen, die mit den im Artikel 1 genannten Vermögenschaften, Rechten und Interessen im Zusammenhang stehen, als endgültig erledigt.