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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Gewährung eines Darlehens 1
Art. 7neu
in Kraft ab 24.10.1976 · idF BGBl. Nr. 581/1976 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach seiner Unterzeichnung in Kraft.
Geschehen in Kuala Lumpur am 25. August 1976 in zwei Urschriften in englischer Sprache.