Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Waren für wissenschaftl. Zwecke (Anlage B.5) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 29.12.1994 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Anhänge dieser Anlage sind Bestandteil dieser Anlage.