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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - persönliche Gebrauchsgegenstände (Anlage B.6)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - persönliche Gebrauchsgegenstände (Anlage B.6) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 29.12.1994 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Diese Anlage setzt mit ihrem Inkrafttreten nach Artikel 27 des Übereinkommens die Artikel 2 und 5 des Abkommens über die Zollerleichterungen im Reiseverkehr 12), New York, 4. Juni 1954, in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die diese Anlage angenommen haben und Vertragsparteien des genannten Abkommens sind, außer Kraft und tritt an deren Stelle.
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12) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1956