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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Werbematerial für den Fremdenverkehr (Anlage B.7)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Werbematerial für den Fremdenverkehr (Anlage B.7) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 15.03.1997 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Diese Anlage setzt mit ihrem Inkrafttreten gemäß Artikel 27 des Übereinkommens das Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr 13), New York, 4. Juni 1954, in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, die diese Anlage angenommen haben und Vertragsparteien des genannten Protokolls sind, außer Kraft und tritt an dessen Stelle.
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13) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1956