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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.10.1965 · idF BGBl. Nr. 278/1965 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag in Kraft, nach dem die zweite Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 6 hinterlegt worden ist.
Für jeden Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen später ratifiziert, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.