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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Marino)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (San Marino) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 29.07.1972 · idF BGBl. Nr. 259/1972 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tag nach Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt so lange in Kraft, bis einer der beiden Vertragsstaaten es unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist schriftlich auf diplomatischem oder konsularischem Wege kündigt.
GESCHEHEN zu San Marino, am 30. Mai 1972, in zweifacher Urschrift in deutscher und italienischer Sprache, wobei jeder dieser Texte gleichermaßen authentisch ist.