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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1978 · idF BGBl. Nr. 573/1977 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Jeder Vertragsstaat wird Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates jederzeit zurücknehmen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates nicht besitzen sollten.