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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 25.07.1982 · idF BGBl. Nr. 246/1982 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Jede Regierung kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Ordnung zeitweilig aussetzen und wird die andere Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege von dieser Aussetzung verständigen.