Änderungen zwischen den Fassungen
Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Beruht die Übersendungspflicht darauf, daß ein Angehöriger des anderen Vertragsstaates betroffen wird, so besteht sie auch dann, wenn diese Person auch Angehöriger des einen Vertragsstaates oder eines dritten Staates ist; den Angehörigen des anderen Vertragsstaates stehen die Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im anderen Vertragsstaat gleich.