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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 19.05.1983 · idF BGBl. Nr. 193/1983 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
1. Dieses Abkommen tritt am neunzigsten Tag nach seiner Unterzeichnung in Kraft. Es ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen jederzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und wird am neunzigsten Tag nach Erhalt der Kündigung durch den anderen Vertragsstaat wirksam.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Kuala Lumpur am 18.Februar 1983 in zweifacher Urschrift in deutscher, englischer und malaysischer Sprache, wobei jeder dieser drei Texte gleichermaßen authentisch ist. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten geht der englische Text vor.