Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.10.1984 · idF BGBl. Nr. 355/1984 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Jeder Vertragsstaat kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens, jedoch mit Ausnahme des Artikels 6, vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich schriftlich auf diplomatischem Wege bekanntzugeben.