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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 10××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 10 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Anerkennung der Kontrollen und Dokumente
Im Rahmen dieses Protokolls und unbeschadet der Möglichkeit von Kontrollen durch Stichproben erkennen die Vertragsparteien, in deren Gebiet die Waren eingeführt oder im Durchfuhrverfahren verbracht werden, die von den zuständigen Behörden der anderen Vertragsparteien durchgeführten Kontrollen und ausgestellten Dokumente an, aus denen hervorgeht, daß die Waren den Rechtsvorschriften des Einfuhrlandes oder den einschlägigen Vorschriften des Ausfuhrlandes entsprechen.