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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 14××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 14 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß die im Protokoll Nr. 3 der zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und einzelnen EFTA-Staaten geschlossenen Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln durch Protokoll 4 dieses Abkommens ersetzt werden.