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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 25××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 25 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die zuständigen Organe arbeiten nach Maßgabe des Protokolls 23 zusammen, um im Europäischen Wirtschaftsraum eine einheitliche Überwachung für den Wettbewerbsbereich zu entwickeln und zu gewährleisten und eine einheitliche Durchführung, Anwendung und Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zu fördern.