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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Anpassungsprotokoll 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 910/1993 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
In Nummer 11 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen werden die Worte „Artikel 129 Absatz 3“ durch die Worte „dem Zeitpunkt des Inkrafttretens“ ersetzt.