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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R 1
Art. 7neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung
1. Im Handel zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen Republik werden keine neuen Ausfuhrzölle oder Abgaben mit gleicher Wirkung mehr eingeführt.
2. Mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens beseitigen die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik alle Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung, sofern Anhang V nichts anderes festlegt.