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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 80) von 1946 über die Abänderung der Schlussartikel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 80) von 1946 über die Abänderung der Schlussartikel 1
Art. 7neu
in Kraft ab 31.03.1949 · idF BGBl. Nr. 224/1949 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Ungeachtet irgendwelcher Bestimmungen in der von der Konferenz im Verlauf ihrer ersten achtundzwanzig Tagungen angenommenen Übereinkommen bewirkt die Ratifikation dieses Übereinkommens durch ein Mitglied nicht ohne weiteres die Kündigung eines jener Übereinkommen, und das Inkrafttreten dieses Übereinkommens schließt neue Ratifikationen der bezeichneten Übereinkommen nicht aus.