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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf 1
Art. 7neu
in Kraft ab 10.01.1974 · idF BGBl. Nr. 111/1973 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.