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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 141) über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung 1
Art. 7neu
in Kraft ab 18.09.1979 · idF BGBl. Nr. 571/1980 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.