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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (USA) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.11.1991 · idF BGBl. Nr. 512/1991 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Verbindungsstellen der beiden Vertragsstaaten haben Statistiken über die nach dem Abkommen an die Berechtigten vorgenommenen Zahlungen auszutauschen. Diese Statistiken sind jährlich in einer festzulegenden Form zu übermitteln.